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Das FFH- Gebiet und Naturschutzgebiet Wurmtal ist stark gefährdet.
Inmitten der dicht besiedelten Städte Herzogenrath und Würselen wird das Naturschutzgebiet Wurmtal für vielerlei Freizeitaktivitäten in Anspruch genommen und unterliegt einem enormen staatlichen und privaten Planungsdruck.
Die Folgen:
- starke Inanspruchnahme durch Freizeitsportler aller Art
- starke Ausweitung von Wegen und Pfaden
- steigende und teilweise gegensätzliche Nutzungsansprüche mit Interessenskonflikten
- Ausdehnung von gastronomischen Einrichtungen mit zusätzlichen Parkplätzen etc.
- Baustellen
- Sondergenehmigungen
- erhebliche forstliche Eingriffe auch in teilweise seltene und alte Waldungen
- Nachdruck wirtschaftlicher Interessen
- Herausnahmen von Parzellen aus dem Naturschutzgebiet
Die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft Wurmtal
Vor diesem Hintergrund hat sich die Arbeitsgemeinschaft (AG) Wurmtal den Schutz des Naturschutzgebietes Wurmtal
und seiner Pflanzen und Tiere zur Aufgabe gemacht. Die angrenzenden Gebiete des Amstelbachtales, des Broichbach-
und Meisbachtales werden im Arbeitsbereich mit einbezogen.
Dies geschieht durch:
- Naturschutzpflege- und Säuberungsmaßnahmen im ganzen Naturschutzgebiet
- Anpachtung und gesonderte Betreuung einzelner Flächen im Naturschutzgebiet
- Einbringen der Naturschutzbelange in kommunale und private Bau- und Planungsvorhaben
- Kartierungen und Bestandserhebungen (z.B. über Amphibien, Brutvögel, Baumbestand)
- Exkursionen, Führungen durch das Naturschutzgebiet und Vorträge für Gruppen aller Art
- Zusammenarbeit mit anderen Gruppen und Organsiationen (Naturschutzgruppen sowie Nutzern des Wurmtales)
- Durchführung von Spezialaufgaben (Nistkästen, Schutzmaßnahmen bei Krötenwanderungen etc.)

Foto: Werner Schneider |
Arbeitseinsatz der AG Wurmtal, Pflegeschnitt der Kopfweiden in einem
von der Arbeitsgemeinschaft betreuten Gebiet im Wurmtal. |
Ziele und Forderungen der AG Wurmtal:
- konsequenter Schutz und Erhalt der noch vorhandenen Naturräume Wurmtal, Broichbachtal und Amstelbachtal
- keine weitere Inanspruchnahme des NSG Wurmtal - weder durch Ausweitung der Freizeitaktivitäten noch durch weitere Bebauung
- Unterordnung der forstlichen Aktivitäten unter die Belange des Naturschutzes
- ökologisch orientierte Landwirtschaft im NSG
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